Als privatärztliche HNO-Praxis rechnen wir über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sind sie privatversichert, erstattet ihre Krankenversicherung Ihnen den Rechnungsbetrag entsprechend ihren Vertragsbedingungen.
Gesetzlich-versicherte Patienten haben die Möglichkeit unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten in der Regel nicht.
Ist eine Behandlung als Selbstzahler nicht teuer? - Die genauen Behandlungskosten richten sich selbstverständlich nach dem therapeutischen und diagnostischen Aufwand. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist preisstabil seit 1996.